Informationen für Aussteller zur Schwarzachtalmesse 2025
Liebe ehemalige Aussteller, liebe zukünftige Aussteller,
wir begrüßen Sie ganz herzlich auf der Seite für die Aussteller.
Die Messe findet wieder in der Schwarzachtalhalle und auf dem gesamten Areal wie in 2023 statt.
Der genaue Termin wird natürlich frühzeitig bekannt gegeben.
Nutzen Sie die Schwarzachtalmesse als regionale Drehscheibe zur Kundengewinnung und Präsentation Ihrer Firma und stärken Sie dadurch Ihr Image als regionales Unternehmen und gewinnen Sie neue Kunden an den beiden Messetagen.
Es würde uns sehr freuen, wenn Sie wieder so zahlreich wie in den vergangenen Jahren an der Schwarzachtalmesse teilnehmen. Damit tragen Sie dazu bei, zum einen Ihr Unternehmen zu präsentieren, aber auch die wirtschaftliche Stärke der Region gemeinsam mit Handel, Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Tourismus zu demonstrieren.
Mit freundlichen Grüßen
Schwarzachtalmesse Neunburg vorm Wald
Matthias Meier – Backstage GmbH
Online Anmeldung für Aussteller 2025
Nutzen Sie unser Online-Anmeldeformular, der schnellste und einfachste Weg !
Anmeldung per E-Mail für Aussteller 2025
Nebenstehend finden Sie ein PDF-Dokument zum Download. Ausdrucken, ausfüllen, scannen oder fotografieren und dann bitte per E-Mail an info@messe-neunburg.de .
Rahmenbedingungen
Die Rahmenbedingungen für unsere Aussteller – bitte aufmerksam lesen.
Allgemeine Ausstellungsbedingungen
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Die Anmeldung zur Ausstellung erfolgt schriftlich unter Benutzung des jeweils aktuellen Formulares. Für den Aussteller ist die Anmeldung ein unwiderufliches Angebot. Mit der Anmeldung werden diese Ausstellerbedingungen anerkannt. Selbst angebrachte Anmerkungen oder Streichungen auf dem Formular werden nicht Bestandteil der Anmeldung.
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Über die Zulassung der angemeldeten Aussteller entscheidet der Veranstalter. Die Zulassung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Der Mietvertrag zwischen Veranstalter und Aussteller kommt mit der Übersendung der Zulassung/Rechnungen an den Aussteller zustande. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Die Platzzuteilung erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter. Der Aussteller gewährleistet, dass sein Produktangebot während der gesamten Messedauer ausgestellt ist. Vorzeitiger Abbau ist Interesse aller Aussteller und der Besucher nicht erlaubt.
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Firmen die angemeldet sind und vom Veranstalter die offizielle schriftliche Zusage erhalten haben, können aus dem Vertragsverhältnis nicht entlassen werden. Der Aufhebung des Mietvertrages auf Wunsch des Ausstellers kann der Veranstalter ausnahmsweise dann zustimmen, wenn der Veranstalter den frei gewordenen Platz anderweitig vermieten kann und der Aussteller als Aufwandsentschädigung 50% der vereinbarten Standmiete zahlt.
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Sofern nicht bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Ausstellung, Anmeldungen für mindestens 80% der Ausstellerflächen beim Veranstalter eingegangen sind, ist der Veranstalter berechtigt, die Ausstellung abzusagen. Eine derartige Absage der Ausstellung mangels ausreichender Beteiligung berechtigt den Aussteller nicht, Schadenersatz zu verlangen. Ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt oder anderer von ihm nicht zu vertretender Gründe genötigt, die Ausstellung abzusagen, hat der Aussteller weder Anspruch auf Rücktritt noch auf Schadensersatz. Findet die Ausstellung aus einem der vorgenannten Gründe nicht statt, kann der Veranstalter vom Aussteller bis zu 25% der vereinbarten Standmiete als allgemeine Aufwandsentschädigung verlangen.
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Die Zahlung der Ausstellerrechnung ist spätenstens 8 Wochen vor dem Messetermin zu leisten. Der Rechnungsbetrag wird abgebucht. Ist der Rechnungseingang bei Veranstalter nicht fristgerecht eingegangen, steht dem Veranstalter frei, den Stand anderweitig zu verwenden. Punkt 3 kommt hier vollumfänglich zum tragen. Bei Zahlungsverzug werden je Schreiben 10,00 Euro Mahngebühren fällig. Eine Aufrechnung der Rechnung mit anderweitigen Forderungen ist nicht gestattet. Sämtliche Preise sind Nettopreise. Steuern,Gebühren und Abgaben gehen zu Lasten des Ausstellers.
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Eine Versicherung für in den Stand eingebrachte Gegenstände ist nicht im Standpreis inbegriffen. Der Veranstalter schließt eine Veranstaltungshapftlicht für die gesamte Veranstaltung ab. Darin sind die Aussteller mit Ihren Produkten und der Auf- und Abbau sowie evtl. durch die Aussteller verursachte Personenschäden nicht versichert. Eine eigene Versicherung ist dafür extra abzuschließen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl, für abgestellte Fahrzeuge, für fehlerhafte Eintragungen in den Messewerbeunterlagen sowie für entgangene Gewinne. Dem Aussteller wird dringend empfohlen, für ausreichenden Versicherungssschutz (Transportmittelunfall, Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt, Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Bruch, etc.) selbst zu sorgen, da der Veranstalter hierbei keinerlei Ersatz leistet.
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Dem Aussteller ist eine Weitervermietung oder Untervermietung seines Standes untersagt. Begründete Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.
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Die Wände des Messestandes können vom Aussteller in jeder erdenklichen Weise dekoriert werden. Nach Ende der Ausstellung ist sämtliche Dekoration vollständig und rückstandsfrei einschließlich jeglichen Befestigungsmaterials restlos zu entfernen.
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Die Wände des Messestandes dienen lediglich der Abtrennung zwischen den einzelnen Ausstellern und haben daher keine besondere statische Funktion (20 mm Holzfaserplatten). Sie sind nicht geeignet zum Aufhängen oder Anlehnen von Möbeln oder schweren Gegenständen jeglicher Art. Für Schäden an den Messeständen und seiner Einrichtung ist der jeweilige Aussteller verantwortlich und haftet gegenüber dem Veranstalter für Schäden u. Verunreinigungen jeglicher Art.
Um besonderen Bedarf an elektrischer Energie, Wasser- oder Gasanschluss hat sich der Aussteller selbst auf eigene Rechnung und Gefahr zu kümmern. Derartiger Sonderbedarf ist dem Veranstalter schriftlich anzuzeigen.
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Vom Veranstalter werden zentrale Werbemaßnahmen für die gesamte Ausstellung durchgeführt. Für ein Rahmenprogramm ist ebenfalls gesorgt. Jeder Aussteller ist darüber hinaus aufgerufen, an seinem Stand oder in einem eigens aufgestellten Zelt besondere Vorführungen abzuhalten. Wegen der zeitlichen Koordinierung der einzelnen Sondervorführungen sind diese nach Art, Dauer und geplanter Häufigkeit dem Veranstalter rechtzeitig bekannt zu geben. Firmenschilder, Transparente, Fahnen und Banner sowie anderweitiges Werbematerial dürfen nicht ausserhalb des Standes eingesetzt werden. Musikbeschallung und Durchsagen an den Ständen sollen für Standnachbarn nicht störend sein. Die Messeleitung ist befugt, die Erlaubnis für Beschallung zu entziehen, wenn hier Beschwerden berechtigt vorgebracht werden. Sollen Musikbeschallungen am Stand durchgeführt werden, ist die Gema Anmeldung selbst dafür vorzunehmen. Das Fotografieren und Filmen ist dem Veranstalter auf den Ständen, in den Hallen sowie am gesamten Messegelände gestattet. Der Veranstalter wird hierzu von dem Aussteller berechtigt. Ebenso zur Veröffentlichung des Materials auf den eignen Werbeauftritten des Veranstalters. Auf Einwendungen aus Schutzrechten und dem unlauteren Wettbewerb wird von Seiten des Ausstellers verzichtet.
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Der Aussteller stimmt zu, dass seine Daten auf dem Ausstelleranmeldeformular im gemeinsamen Ausstellerinformationsystem (Messehomepage) zu Marketingzwecken verwendet werden dürfen. Ein Widerruf ist jederzeit möglich und die Daten werden vom System genommen.
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Mündliche Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
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Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Ausstellungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bedingung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.
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Erfüllungsort der beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Mietvertrag ist Neunburg vorm Wald. Ist der Aussteller Vollkaufmann, wird als Gerichtsstand Schwandorf vereinbart.
Die Pläne für 2025
Die Pläne für 2023
(wird laufend aktualisiert)
Alles Wichtige für Aussteller auf einen Blick !
Messestandsystem in der Halle
In der Halle verwenden wir ein eigenes Standsystem, das für Sie zur Verfügung steht.
Hier stehen insgesamt 24 Austellungsflächen zur Verfügung.
Zusätzlich stehen in der Halle und im Foyer ca. 250 qm frei buchbare Fläche ohne Standsystem zur Verfügung. Details entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular.
Abmessungen des Standsystems.
Länge: ca. 4,00 Meter
Tiefe: ca. 3,00 Meter
Höhe: ca. 2,50 Meter
Sie können wählen zwischen einem Eckstand links, Eckstand rechts oder dem klassischen Stand, der auf beiden Seiten geschlossen und nur nach vorne geöffnet ist.
Siehe Skizze: (folgt in Kürze)
Sie können zu jedem Stand einen Stromanschluss und einen Teppichboden individuell dazubuchen. Details entnehmen Sie aus dem Anmeldeformular.
Werbung
Werben Sie für Ihren Auftritt auf der Schwarzachtalmesse mit unseren Werbebannern.
Hier finden Sie unsere Werbebanner in verschiedenen Größen zum Download zur Integration in Ihrer Firmen-Webseite.
Verlinken Sie zu www.messe-neunburg.de mit Hilfe unserer Banner.
Sobald Sie sich für die Messe angemeldet haben, nehmen wir Sie in unsere Ausstellerliste auf und verlinken zu Ihnen.